Die Genossenschaft ist eine Gesellschaft die aus natürlichen oder juristischen Personen besteht, auf
Gegenseitigkeit ausgerichtet ist und das Ziel verfolgt, den eigenen Mitgliedern Güter, Dienstleistungen
und Arbeitsmöglichkeiten zu vorteilhafteren Bedingungen als die auf dem herkömmlichen Markt zu
beschaffen. Diese Vorteile können verschiedenster Art sein, beispielsweise ein höherer Verdienst oder der
Erwerb von Gütern zu niedrigeren Preisen. Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen ist das
dadurch gebildete Vermögen größtenteils unteilbar, es wird für die Investitionen der
Genossenschaft verwendet und an neue Generationen von Genossenschaftsmitgliedern weitergegeben. Der
Gewinn ist nicht vorrangig, sondern die Bedürfnisse der Mitglieder. Die Genossenschaft ist eine Gesellschaft
in der die Mitglieder aktiv an Entscheidungen teilnehmen; alle Mitglieder haben gleichermaßen Einfluss auf
die Entscheidungen des Unternehmens, weil es in einer Genossenschaft die Unterscheidung zwischen Inhaber
und Angestellten nicht gibt. Auch bei den Verwaltern muss es sich mehrheitlich um Mitglieder der
Genossenschaft handeln.
Unsere Genossenschaft bildet ein geteiltes Unternehmertum, sie sucht ihre Entwicklung im Markt und sieht
ihren Zweck in der Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der eigenen Mitglieder und der
Gesellschaft im Allgemeinen. In unserer Genossenschaft steht der Mensch vor Geld und Arbeit vor Kapital.
Eine Genossenschaft achtet die Grundsätze der "echten" Demokratie, Gleichbehandlung und Transparenz und
verpflichtet sich zu deren Umsetzung mittels Verhaltensregeln, die für alle in der Genossenschaft tätigen
Personen und insbesondere für ihre Verwalter bindend sind.
Die obersten Werte, auf die sich eine Genossenschaft stützt – Selbstständigkeit, Selbstverantwortung,
Gleichberechtigung und Solidarität – wird eine so große Bedeutung beigemessen, so dass sie international in
Grundsätzen fest verankert ist.
Die 9 Grundsätze einer Genossenschaft
• Ein Kopf eine Stimme
Die Genossenschaft ist die einzige Unternehmensform, die eine Konzentration des Gesellschaftseigentums in
wenigen Händen nicht zulässt. Jedes Mitglied verfügt unabhängig von seinem Kapitalanteil über eine Stimme
in der Vollversammlung.
• Demokratische und aktive Verwaltung durch die Mitglieder
Die Genossenschaft wird von ihren Mitgliedern in demokratischer Form verwaltet. Eine Genossenschaft ist
verpflichtet, die aktive Beteiligung aller Mitglieder an den Entscheidungsprozessen durch deren
Einbeziehung in das Gesellschaftsleben zu fördern. Das Verwaltungsorgan muss sich mehrheitlich aus
Genossenschaftsmitgliedern zusammensetzen.
• Der Gegenseitigkeitscharakter (Mitgliederförderung)
Das Hauptziel einer Genossenschaft ist nicht die Gewinnmaximierung, sondern die gegenseitige
Unterstützung und Förderung der Mitglieder. Das bedeutet, dass für die Mitglieder der Genossenschaft
bessere Bedingungen (Preis, Arbeitsentgelt usw.) geschaffen werden sollen, als sie jedes Mitglied für sich
allein auf dem Markt erzielen könnte.
• Der nicht spekulative Charakter
Wenn eine Genossenschaft aufgelöst wird, dürfen die Mitglieder das Vermögen der Genossenschaft weder
untereinander aufteilen noch die Genossenschaft als Ganzes verkaufen. Das Gesetz gewährt eine günstigere
Besteuerung der Gewinne, vorausgesetzt, dass diese in die Entwicklung der Genossenschaft investiert werden.
• Die offene Tür
Die Genossenschaft ist eine offene Gesellschaftsform. Jeder, der den Grundsatz der Gegenseitigkeit teilt und in
der Lage ist, zur Erreichung des Gesellschaftszwecks beizutragen, kann die Mitgliedschaft beantragen.
• Die Solidarität zwischen den Generationen
Eine Genossenschaft soll langfristig für die künftigen Generationen erhalten bleiben. Das Fortbestehen wird
durch die Unteilbarkeit des Gesellschaftsvermögens und die Weitergabe der Erfahrungen und
Führungsverantwortung von den älteren an die jüngeren Genossenschaftsmitglieder sichergestellt.
• Unabhängigkeit und gegenseitige Unterstützung
Jede Genossenschaft ist ein unabhängiges Unternehmen welches sich selbst verwaltet, auch wenn in der Regel
die Zugehörigkeit zu einem Genossenschaftsverband angestrebt wird. Zwischen den Genossenschaften gibt es
Formen der gegenseitigen Unterstützung, sowohl was ihre Entwicklung als auch ihre Behauptung auf dem
Markt betrifft.
• Der Förderauftrag nach außen
Zu den zahlreichen Aufgaben der Genossenschaften gehört es auch, die Entstehung von neuen
Genossenschaften durch direkte und indirekte Beihilfen zu fördern. Zu diesem Zweck zahlen alle
Genossenschaften einen geringen Teil ihrer Jahresgewinne in eigene Fonds für die Förderung und
Entwicklung des Genossenschaftswesens ein.
• Soziale Verantwortung
Das Genossenschaftswesen setzt sich für die Entwicklung der Einzelpersonen, der Familien, der sozialen
Gruppierungen und der Gesellschaft als Ganzes ein. Der territoriale Charakter der Genossenschaft wertet die
Qualitätspotenziale auf, die jede Gemeinschaft besitzt, und bietet geeignete Lösungen für dessen Bedürfnisse.