Unsere Genossenschaftsstiftung - unsere Almende -

 

unsere Gemeinschaft.

 

Fragt ihr euch, was das eine mit dem anderen zu tun hat?

 

unsere Antwort: Alles

Unsere Idee, das alles unter einem Hut zu bringen, entstammt aus keinem Roman. Langjaehrige Erfahrungen, die wir selbst gemacht haben und Erfahrungen Anderer, die sich um eine Gemeinschaftsbildung bemueht haben...Erfahrungen um tausendjaehriges Wissen, Auseinandersetzung mit den Landesgesetzen, denen wir uns fuegen muessen, dieses hat uns dazu bewogen, die Genossenschaftsstiftung

la cooperativa-fundación " Isla de Madre Tierra"

 

zu gruenden.

Warum eine Stiftung?

Die Stiftung ist die einzige Rechtsform, die keinen Eigentümer hat, sondern ausschließlich der in der Satzung festgeschriebenen Gründungsidee verpflichtet ist. Damit kann Grund & Boden dauerhaft zu einem Gemeingut werden.

Die gemeinnützige Genossenschaft-Stiftung "Isla de Madre Tierra" als Grundstückseigentümerin wird sich für eine selbstorganisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Grund & Boden einsetzen und gemeinsam mit den ProjektbetreiberInnen die vereinbarten Ziele sicherstellen.

Die projektunabhängige Stiftung steht generationenübergreifend für die soziale und gemeinnützige Idee und das Gemeinwohl im jeweiligen Projekt.

 

Die Almende; los comunes:

Die Allmende ist eine Rechtsform gemeinschaftlichen Eigentums. Die Begriffe Allmende, Commons, Gemeineigentum oder Gemeingut mit Ausschließbarkeitsfunktion definieren Güter, die von einer Gemeinschaft verwaltet und genutzt werden. Die gemeinnützige Genossenschaft-Stiftung " ist zwar Eigentümerin von Grund und Boden, hat aber selbst keine EigentümerInnen. Die Stiftung "Isla de Madre Tierra" würde an die Stelle der Eigentümerin treten und mit Baurechts- und Pachtvertrag einer Personengruppe die eigenverantwortliche Gestaltung sichern. Somit wird der Grund und Boden der Stiftung zur Allmende.

Niemand kann mir verbieten, unendlich viel Luft zu verbrauchen. Die Luft ist ein Gemeingut mit dem Charakter der Nicht-Ausschließbarkeit, ein reines öffentliches Gut. Mit Land verhält es sich anders, denn Land kann aufgeteilt, parzelliert und eingezäunt werden, kann also als Privateigentum oder als Gemeineigentum verwaltet werden. Ein solches Gemeingut mit Ausschließbarkeit wird auch als Allmende oder Commons bezeichnet. Es „gehört“ einer Gruppe von Menschen, die gemeinsam über den Umgang mit ihrem Gut entscheiden.

Die Allmende ist eben kein rechtsfreier Raum ohne Regeln, in den jeder eintreten darf. Wird Land als Allmende verwaltet, wird seine Nutzung eher nach dem Wohl der gesamten beteiligten Gemeinschaft und nicht nach der effizientesten Generierung von Profit ausgerichtet.

Es gibt klar definierte Grenzen der Nutzungsberechtigten und der Ressource. Die Bereitstellungs- und Aneignungsregeln sind lokalen Bedingungen angepasst.

 

Die Agrar-Genossenschaft; Agrícola-Cooperativa:

 

Sie ist ein Teil der Stiftung und unterliegt ihrer Verwaltung mit gesonderter Regelung. Die Bewohner der Stiftung koennen der Genossenschaft beitreten und somit auch von ihr profitieren. Durch Mitarbeit im Bereich der Landwirtschaft und Permakultur kann eine weitgehendste Selbstversorgung der Familien Ernaehrung erreicht werden. Die Agrícola-Cooperativa verpachtet zum Zweck der Eigenversorgung ausserdem Gartenland und Boden zur angemessenen Tierhaltung.

Zustiftung:

 

Das Naturhaus Bauprojekt "Paraguay-Naturhaus" ist eine Zustiftung. Die Zustiftung obliegt den Satzungen der Cooperativa-Fundación " Isla de Madre Tierra", hat aber daneben auch ihre eigenen Satzungen. Sie ist fuer die Bauvorhaben der Stiftung und ihrer Mitglieder vorrangig.